Beschlussvorlage - BV Cri SV 292/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Beschluss zur Umbenennung der „Crivitzer Straße“ in „Zur Warnow“ wird das Grundstück der Crivitzer Straße 1 aus Gründen der Ordnung und Sicherheit dem Rönkenhofer Weg zugeordnet. Zu diesem Zweck muss die Hausnummerierung des Rönkenhofer Weges im OT Gädebehn geändert werden.

Die Flurstücke 94 und 92/2 der Gemarkung Gädebehn Flur 2 besitzen nach der o.g. Zuordnung beide die Hausnummer 1. Das Grundstück des Forstamtes (Flst. 6/1) hat die Hausnummer 2. Das Grundstück in der Gemarkung Rönkenhof Flur 1 Flurstück 1 besitzt derzeit keine Hausnummer. Das Grundstück in der Gemarkung Rönkenhof Flur 1 Flurstück 32/2 hat die Hausnummer 4 des Rönkenhofer Weges.

Die Grundstücke für die eine Hausnummer vergeben wurde oder welche eine Hausnummer benötigen, sind in der anhängigen Karte farblich gekennzeichnet und mit einer Flurstücksnummer versehen worden.

Die in der Karte eingekreisten Hausnummern werden für die betroffenen 5 Grundstücke vorgeschlagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Hausnummerierung des Rönkenhofer Weges entsprechend der Karte im Anhang zum Beschluss vorzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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