Beschlussvorlage - BV Cri SV 283/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der öffentliche Weg zwischen Vorbeck und Basthorst hat keine Verkehrsbedeutung mehr. Nach §9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes M-V hat der Straßenbaulastträger, für den Abschnitt der Gemarkung Basthorst Flur 1 Flurstück 398, die Stadt Crivitz den Antrag an die Straßenaufsichtsbehörde zu stellen. Für den Wegabschnitt der Gemarkung Vorbeck Flur 1 Flurstück 110 wird ein gleichlautender Beschluss für die Gemeindevertretung Gneven vorbereitet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt einen Antrag zur Einziehung des Wegeabschnittes Basthorst Flur 1 Flurstück 398 an die Straßenaufsichtsbehörde zu stellen.

Der öffentliche Weg zwischen Vorbeck und Basthorst hat keine Verkehrsbedeutung mehr.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

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Anlagen

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