Beschlussvorlage - BV LaB GV 046/16
Grunddaten
- Betreff:
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Löschwasserversorgung Richenberger Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Wolpert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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22.06.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf Grund des Bauvorhabens Riechenberger Weg 4a und der damit verbundenen Stellungnahme des SB Brandschutz wurde festgestellt, dass die Löschwassergrundversorgung für den Richenberger Weg ab der Zweigung als nicht vorhanden eingestuft werden muss. Gem. Arbeitsblatt W 405 der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, soll für diese Bauart im Umkreis von 300 Metern um das Objekt eine Löschwasserversorgung von 48 m³/Std. vorgehalten werden. Die derzeit vorhandene geeignete Wasserentnahmestelle befindet sich im Speicherweg auf Höhe der HsNr. 1. Auf Grund der Entfernung und des vorhandenen Höhenunterschiedes kann, auch bei Abweichung von o.g. Arbeitsblatt, durch Kräfte und Mittel der Feuerwehr Langen Brütz die Llöchwasserversorung nicht sichergestellt werden. Der SB Brandschutz empfiehlt das Setzen eines Hydranten (H80) im Bereich der Zweigung des Richenberger Wegs. Hier befindet sich die letzte Möglichkeit zum Setzen eines Hydranten. Die Vorgaben des Arbeitsblatt W 405 können damit zum größten Teil eingehalten werden.
Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2016 nicht eingestellt. Durch liquide Mittel ist die Finanzierung in Höhe von 3.060,59 € sichergestellt.
