Beschlussvorlage - BV Tra GV 036/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Dachsanierung der Friedhofskapelle in Göhren hat Herr Manfred von Walsleben am 26.03.2015 ein Spende in Höhe von 300,00 € geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht gemäß der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen wurde.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt, die zweckgebundene Spende in Höhe von 300,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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