Beschlussvorlage - BV Cri SV 255/16-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses BV Cri SV 255/16 vom 02.05.2016 und neuer Beschluss zur Haushaltssatzung 2016 der Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Karin Lerge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.07.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
In der Stadtvertretersitzung am 02.05.2016 wurde die Haushaltssatzung der Stadt Crivitz für das Jahr 2016 sowie die erforderlichen Anlagen zur Beschlussfassung vorgelegt und von den Stadtvertretern beschlossen.
In der vorgelegten Haushaltssatzung war im Ergebnishaushalt ein abschreibungsbedingter Fehlbetrag in Höhe von -261.700 € ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiven Zuweisungen gedeckt und somit der Haushaltsausgleich erzielt werden. Der mögliche Haushaltsausgleich wurde nur im Vorbericht erläutert und nicht im Haushaltsplan aufgenommen.
Nach Beschlussfassung ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, angezeigt worden. Danach hat die Verwaltung von der Kommunalaufsicht die Information erhalten, dass die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung aufgenommen werden muss. Ansonsten ist der Ausgleich im Ergebnis-haushalt nicht gegeben.
Die erforderlichen Korrekturen in der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan wurden vorgenommen. Die geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sowie die erforderlichen Anlagen werden den Stadtvertretern der Stadt Crivitz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beschluss BV Cri SV 255/16 vom 02.05.2016 ist aufzuheben und die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Crivitz neu zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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