Beschlussvorlage - BV Cri SV 232/16-02

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat auf Mehrfachbenennungen von Straßen aufmerksam gemacht und empfiehlt deren Umbenennung, trotz der entstehenden Kosten für die Anlieger, insbesondere um eine schnelle Hilfe durch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Darüber hinaus haben auch Logistikunternehmen, wie z.B. Paketdienste oder die Post, Interesse an einer unverwechselbaren Straßenbezeichnung, welche die Zustellung erleichtert. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass eine Entscheidung gegen eindeutige Straßenbezeichnungen zur Auslösung von Haftungsansprüchen durch Geschädigte für die Gemeinde führen kann.

Den Gartenweg gibt es im Ortsteil Basthorst und im Ortsteil Wessin. Im Gartenweg in Basthorst, der Grundstücke der Wochenendhaussiedlung und Kleingärten umfasst, ist eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Wessin sind 18 Personen unter 6 Hausnummern mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet.

In einer erneuten Beratung der Angelegenheit in der Ortsteilvertretung Gädebehn wurde unter Berücksichtigung der zukünftigen Änderung des Wegeverlaufs folgende Lösung erarbeitet.

Die derzeitige Straßenbezeichnung „Gartenweg“ im OT Basthorst soll im Bereich der Wochenendhaussiedlung bis zum Anschluss an die Schlossstraße zukünftig die Straßenbezeichnung „Am Basthorst“ erhalten. Der kleinere südliche Teilbereich des „Gartenweges“ soll in „Rehagen“ umbenannt werden. Ebenso soll der Stichweg der von der Schlossstraße ausgeht miteinbezogen werden.

 

Im Auszug der Liegenschaftskarte sind die zukünftigen Straßenbezeichnungen und die Hausnummerierung dargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, den nördlichen Abschnitt des „Gartenweges“ in Crivitz OT Basthorst bis zum Anschluss an die Schlossstraße in „Am Basthorst“ umzubenennen. Der kleinere südlich gelegene Abschnitt soll einschließlich des Stichweges von der Schlossstraße in „Rehagen“ umbenannt werden.

Die Umbenennung der zukünftigen Straßenabschnitte und die Hausnummerierung, sind entsprechend der Darstellung im Kartenauszug in der Anlage 1 zum Beschluss vorzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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