Beschlussvorlage - BV Tra GV 031/15
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zu den Schuleinzugsbereichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Doris Ruhnau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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16.04.2015
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat den Entwurf des Schuleintwicklungsplanes 2015/16-2019-20 fertiggestellt. Bis zum 13. März 2015 können die Gemeinden zu den darin enthaltenden Planungsabsichen ihre Stellungnahme abgeben.
Zum Einzugsbereich der Grundschule in Crivitz gehört der OT Tramm der Gemeinde Tramm. Zum Einzugsbereich der Grundschule in Sukow gehören die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin. Zum Einszugsbereich der Regionalen Schule Crivitz gehört der OT Tramm der Gemeinde Tramm. Die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin sind der Regionalen Schule in Banzkow zugeordnet.
Die Gemeinde strebt an, dass alle Schüler aus den Ortsteilen Göhren, Bahlenhüschen und Settin ebenfalls zum Einzugsbereich der Grund- bzw. der Regionalschuel Crivitz gehören.
