Beschlussvorlage - BV Tra GV 030/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufhebung der Beschlussvorlagen zu den Schuleinzugsbereichen aus der Gemeindevertretersitzung vom 26.02.2015 TOP 7 und TOP 19. Der Widerspruch begründet sich auf die §§ 142 Abs.4, 137 Abs. 5 S.5 Kommunalverfassung MV. Der Beschluss wurde im öffentlichen Teil mit 4 gegen 4 Stimmen abgelehnt und im nichtöffentlichen Teil neu diskutiert und ein Beschluss gefasst. Die Beschlussvorlage zu den Schuleinzugsgebieten ist eine öffentliche Angelegenheit und muss im öffentlichen Teil behandelt werden. Ebenso die Wiederaufnahme eines geschlossenen TOP´s ist nicht gestattet. Die Beschlussvorlage 22a/15 ist nach der Beschlussfassung aus der Sitzung vom 26.02.2015 aus dem nichtöffentlichen Teil gefasst worden. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt, dass die Beschlussvorlagen BV 22/15 und 22a/15 aus der GV-Sitzung vom 26.02.2015 aufgehoben werden.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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