Beschlussvorlage - BV Tra GV 029/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Erweiterung seines Wohnhauses in der Hauptstraße 61 in Tramm. Der Anbau am südlichen Giebel des Wohnhauses erfolgt um etwa 10 m Länge und soll ebenso wie das bestehende Gebäude mit einem Flachdach gedeckt sein.

 

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB:

„Die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:

a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,

b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und

c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.“ 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben der Erweiterung des Wohnhauses (BV150073) in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 195/1 zu erteilen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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