Beschlussvorlage - IV Cri SV 070/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr möchte die baufällige Toreinfahrt zum Grundstück in der Ziegelei 2 in Crivitz gegen eine neue Toranlage ersetzen. Das Grundstück mit Wohnhaus befindet sich im baurechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Anlagen

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