Beschlussvorlage - BV Cri SV 268/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat auf Mehrfachbenennungen von Straßen aufmerksam gemacht und empfiehlt deren Umbenennung, trotz der entstehenden Kosten für die Anlieger, insbesondere um eine schnelle Hilfe durch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Darüber hinaus haben auch Logistikunternehmen, wie z.B. Paketdienste oder die Post, Interesse an einer unverwechselbaren Straßenbezeichnung, welche die Zustellung erleichtert. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass eine Entscheidung gegen eindeutige Straßenbezeichnungen zur Auslösung von Haftungsansprüchen durch Geschädigte für die Gemeinde führen kann.

Die Goldberger Straße gibt es im Ortsteil Wessin und in der Stadt Crivitz. Im OT Wessin sind deutlich weniger Grundstücke von der Umbenennung betroffen.

Im Auszug der Liegenschaftskarte ist der Straßenverlauf mit bestehender Hausnummerierung der Goldberger Straße im OT Wessin dargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die „Goldberger Straße in Crivitz OT Wessin in „Goldberger Chaussee“ umzubenennen. Die Hausnummerierung der Straße wird entsprechend der bestehenden vorgenommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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