Beschlussvorlage - BV Cri SV 265/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Kindertagesstätte „Uns Lütten“ in Crivitz hat die Firma Autohaus Dähn GmbH am 10.12.2015 eine Spende in Höhe von 200,00 an die Stadt Crivitz geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

Da die Firma Dähn die Spendenbescheinigung benötigt, die nächste Haupt- und Finanz-ausschusssitzung aber erst am 23.05.2016 stattfindet, soll die Stadtvertretung die Annahme der Spende beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Kindertagesstätte „Uns Lütten“ in Crivitz in Höhe von 200,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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