Beschlussvorlage - BV Cri SV 265/16
Grunddaten
- Betreff:
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Spendenannahme für Kindertagesstätte "Uns Lütten" in Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Karin Lerge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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02.05.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Kindertagesstätte „Uns Lütten“ in Crivitz hat die Firma Autohaus Dähn GmbH am 10.12.2015 eine Spende in Höhe von 200,00 € an die Stadt Crivitz geleistet.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.
Da die Firma Dähn die Spendenbescheinigung benötigt, die nächste Haupt- und Finanz-ausschusssitzung aber erst am 23.05.2016 stattfindet, soll die Stadtvertretung die Annahme der Spende beschließen.