Beschlussvorlage - BV Cri SV 237/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gem. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, die durch Teilnahme an Einsätzen entstehen. Als Auslagen gelten z.B. Kosten für  Reinigung der beim Einsatz getragenen persönlichen Kleidung oder die durch Nutzung des privaten PKW zur Fahrt zum Gerätehaus oder Einsatzort entstandenen Kosten.

 

Für die Auslagen sollen die am Einsatz beteiligten Kameraden pauschal 5,00 € je Einsatz als Auslagenersatz erhalten. Der Erstattungsbetrag soll wenn möglich vierteljährlich auf Grundlage eines Nachweises die Ortswehrführung über die Teilnahme an Einsätzen an die Kameraden ausgezahlt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließ die Zahlung eines Auslagenersatzes in Höhe von     5,00 € je am Einsatz teilnehmenden Kameraden je Einsatz. Als Teilnahme gelten der tatsächliche Einsatz des Kameraden, sowie die Bereitstellung im Gerätehaus.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

4.500 €

 

 

 

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