Beschlussvorlage - BV Pin GV 1020/26

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Derzeit wird mit dem Bebauungplan Nr 23 “Sport und Freizeit” der Gemeinde Pinnow die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer Skateranlage geschaffen. Der Bebauungsplan liegt in der Entwurfsfassung vor.

 

Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes fanden Kartierungen zur Erhebung der Zauneidechsenpopulation im Planbereich statt. Aufgrund der festgestellten Vorkommen müssen in der weiteren Planung Maßnahmen für die Zauneidechse als streng geschützte Tierart ergriffen werden.

 

Im Maßnahmenkonzept und dem Artenschutzrechtlichen Fachbetrag werden dazu im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 die eingriffsbezogenen Auswirkungen auf die Zauneidechse dargelegt und Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz abgeleitet.

 

Vor der Errichtung der Skateranlage muss demnach bereits auf dem entsprechenden Teil der Fläche im Plangebiet die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sein. Das bedeutet, dass die Zauneidechsen dort nachweislich erfolgreich auf eine funktionsfähige Ausgleichsfläche umgesiedelt sein müssen. Aus diesem Grund wurde ein Teil einer Ackerfläche bereits aus der Bewirtschaftung genommen. Weitere Einzelheiten sind im Maßnahmenkonzept beschrieben.

 

Wenn die Gemeinde die teilweise Umsetzung der Zauneidechsenmaßnahme aus zeitlichen Gründen bereits jetzt beginnen möchte, kann sie bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises einen Antrag auf Ausnahme zur Umsiedlung der Zauneidechsen stellen. Die Unterlagen zum Nachweis der Vermeidung von Verbotstatbeständen werden der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der formellen Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf vorgelegt, so dass die uNB eine umfassende Bewertungsgrundlage erhält, auf deren Basis über die Genehmigung der Ausnahme entschieden werden kann.

 

Anderenfalls ist eine Umsiedlung der Zauneidechsen erst im nächsten Jahr möglich.

 

 

Das in der Sachverhaltsdarstellung benannte Maßnahmenkonzept und der Artenschutzfachbeitrag sind Anlage zum Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23. Auf eine wiederholte Aufnahme in diese Beschlussvorlage wurde daher verzichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beauftragt den Bürgermeister, bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust Parchim einen Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahme für das Umsetzen der Zauneidechsen aus dem für die Skateranlage benötigten Teilbereich des Bebauungsplangebietes zu stellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Abrechnungsmodalitäten für die Beauftragung auf Stundenbasis sind im bestehenden Vertrag mit dem Gutachterbüro enthalten.

 

 

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