Beschlussvorlage - BV Pin GV 1015/26

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstücke liegt ein Bauantrag für den Ersatzneubau eines Wochenendhauses mit Doppelgarage vor (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Wochenendhausgebietes Pinnow in der Trinkwasserschutzzone III und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das Wochenendhaus hat eine Grundfläche von 67,96 m² und eine Dachneigung von 30 Grad.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 18.07.2026 erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 260390 für den Ersatzneubau eines Wochenendhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 136/2, 135/4,134/4 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

Hinweis:

Eine Änderung / Neubau der Zufahrt ist bei der Gemeinde Pinnow zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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