Beschlussvorlage - BV Pin GV 1008/26

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstück liegt ein Bauantrag für den Ersatzneubau eines Wohnhauses und Anbau eines Carports vor (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Neu Godern nach § 35 (6) BauGB.

Danach kann einem zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass es einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

 

Die Festsetzung zur Fassadengestaltung (heller Putz) wird eingehalten.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 24.05.2026 erforderlich.

   

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 260201 für den Ersatzneubau eines Wohnhauses und Anbau eines Carports auf dem Flst. 450 der Flur 1 in der Gemarkung Godern zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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