Beschlussvorlage - BV Pin GV 1007/26

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstück liegt ein Bauantrag für den Neubau einer Übergabestation zum Anschluss an das öffentliche Netz der WEMAG Netz und Einspeisung von erneuerbarer Energie aus PVA vor (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,

Das ist vorliegend der Fall.

Als Kompensationsmaßnahme sollen 3 Bäume auf einem Gemeindegrundstück nach Abstimmung mit der Gemeinde gepflanzt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 24.05.2026 erforderlich.

   

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 260201 für den Neubau einer Übergabestation zum Anschluss an das öffentliche Netz der WEMAG Netz und Einspeisung von erneuerbarer Energie aus PVA auf dem Flst. 309/2 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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