Beschlussvorlage - BV Pin GV 1006/26

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Pinnow hat am 25.05.2021 den Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Pinnow gefasst.

 

Die Gemeinde hat für die Ausweisung von PVA-Flächen Kriterien benannt, um zu steuern, welche Flächen in der Gemeinde für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stehen sollen. Folgende Kriterien zur Ableitung der Eignungsgebiete für PVA sind der Gemeinde dabei wichtig:              

1. keine übergeordnete Begrenzung des Zubaus von Photovoltaikanlagen

2. Ausschlussgebiete, auf denen keine Anlagen gebaut werden dürfen

3. Vermeidung der Sichtbarkeit von Anlagen

4. Regionale Wertschöpfung

5. Ökologische Aufwertung von Freiflächen

5. Rückbauvereinbarungen

6. Flächenbegrenzung auf 20 ha

 

Auf Flächen des Kiesgebietes Pinnow Süd wurde bereits eine Freiflächenphotovoltaikanlage (ca. 14,2 ha) errichtet.

Der Gemeinde liegt ein Antrag eines Vorhabenträgers zur Errichtung einer Photovoltaikanlage „Am Blumenfeld“ in Pinnow vor (siehe Übersichtsplan in der Anlage 2). Der Grundsatzbeschluss steht dem Vorhaben entgegen. Jedoch besteht seitens der Gemeinde Interesse an der Umsetzung des Vorhabens. Daher wurde in der Bauausschuss-Sitzung vom 14.04.2026 darüber beraten, ob der Beschluss angepasst werden soll. Die Empfehlung seitens des Bauausschusses hierzu wurde abgegeben (sh. Beschlussvorschlag).

 

Es wurden während der Sitzung des Bauausschusses bereits Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum geplanten Vorhaben abgegeben (sh. Anlage 3).

 

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Beschlussvorschlag

Unter Heranziehung der Handlungsempfehlung 2 des Limnologischen Gutachtens zum Pinnower See vom Juni 2022 sowie der Gegenüberstellung pro/kontra (Anlage 1) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow eine Ergänzung zum Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Pinnow vom 25.05.2021:

 

  1. Eine Nichtanrechnung von PV-Flächen im Bereich des „Solarparks Am Blumenfeld“ (entspricht der gelb markierten Fläche Anlage 2) südlich des Pinnower Sees auf das 20-Hektar-Kriterium.

 

  1. Eine Nichtbeachtung des Ausschlusskriteriums „Acker- und Grünlandflächen“ für PV-Flächen im Bereich des „Solarparks Am Blumenfeld“ (entspricht der gelb markierten Fläche Anlage 2) südlich des Pinnower Sees auf das 20-Hektar-Kriterium.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erwägung von Einnahmen als Gewerbesteuern ist zur Entscheidung dabei nicht maßgebend, da es allein in den Verantwortungsbereich des Betreibers fällt, ob überhaupt Steuern im Rahmen des Betriebs der PVA anfallen. Es können Betriebsmodelle gewählt werden, in denen keine Steuern anfallen.

 

 

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Anlagen

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