Beschlussvorlage - BV Pin GV 0994/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt im Beschlusswege der Gemeindevertretung. Der Feststellung kommt eine Bestätigung des aufgestellten Jahresabschlusses als verbindlicher Abschluss des Rechnungswesens des jeweiligen Haushaltsjahres zu.

 

Unmittelbar im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses, aber als gesonderter Beschlusspunkt zu behandeln und dementsprechend auch getrennt abzustimmen, steht die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2022 einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 04.03.2026, den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und in einem gesonderten Beschluss den Bürgermeister zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 60 Abs. 5 S. 1 KV M-V fest.

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Finanzielle Auswirkungen 

Feststellen des Jahresergebnisses vor Entnahme aus Rücklagen in Höhe von -117.543,74 EUR.
Erhöhung der zweckgebundenen Kapitalrücklage um 3.067,74 EUR (Instandhaltungsrücklage Flugplatz)
Ausgleich des Jahresergebnisses durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von: 120.611,48 EUR. Feststellen des Jahresergebnisses nach Rücklagen in Höhe von: 0,00 EUR

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Anlagen

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