Beschlussvorlage - BV Pin GV 0991/26

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstück liegt ein Bauantrag für einen Anbau an das Wohnhaus vor (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Ortslage Pinnow und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 05.04.2026 erforderlich.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 260049 für den Anbau an ein Wohnhaus auf dem Flurstücken 13 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Loading...