Beschlussvorlage - BV Pin GV 0980/25

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstücke liegt ein Bauantrag für den Ersatzneubau eines Wohnhauses vor (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Ortslage Pinnow und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 20.01.2026 erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 250973 für den Ersatzneubau eines Wohnhauses auf den Flurstücken 63/3, 63/5 und 63/10 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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