Beschlussvorlage - BV Pin GV 0978/25

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstück liegt ein Bauantrag für die Wiederherstellung einer Dachgaube, die Sanierung des Turbinenhauses und die Instandsetzung des Holztragwerks (Wohngebäude mit einer Nutzungseinheit zur privaten Nutzung, ehemalige Wassermühle) vor (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

Da es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt, werden die denkmalschutzrechtlichen Belange durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises geprüft.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 13.01.2026 erforderlich.

   

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 250940 für die Wiederherstellung einer Dachgaube, die Sanierung des Turbinenhauses und die Instandsetzung des Holztragwerks (Wohngebäude mit einer Nutzungseinheit zur privaten Nutzung, ehemalige Wassermühle) auf dem Flst. 420der Flur 1 in der Gemarkung Godern zu erteilen.

 

Hinweis:

Das anfallende Niederschlagswasser ist ohne Beeinträchtigung Dritter auf dem eigenen Grundstück zu sammeln bzw. zu versickern

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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