Beschlussvorlage - BV Pin GV 0975/25
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Iris Lenk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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25.11.2025
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Beschlussvorschlag
1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow
Artikel I
Die Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow vom 29.06.2022 wird wie folgt geändert:
- § 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
(4) Der Betrieb der öffentlichen Einrichtung von Fernwärmeanlagen zur Versorgung mit Wärme wird zum 30.04.2031 eingestellt.
- § 3 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
(3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht endet zum 30.04.2031.
- § 5 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
(3) Der Anschlusszwang endet zum 30.04.2031.
- § 6 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
(3) Der Benutzungszwang endet zum 30.04.2031.
- § 7 der Satzung wird wie folgt geändert:
- Grundstückseigentümer sind vom Anschluss- und Benutzungszwang vor dem 30.04.2031 nach schriftlicher oder elektronischer Anzeige befreit.
- Die Befreiung tritt 4 Wochen nach Zugang der Anzeige bei dem Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz; info@amt-crivitz.de in Kraft.
- Die fachgerechte Trennung und der Rückbau des Hausanschlusses erfolgt nach Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow auf Kosten des Grundstückseigentümers.
- Nach Beendigung des Anschluss- und Benutzungszwanges endet das Anschluss- und Benutzungsrecht gemäß § 3. Ein Wiederanschluss erfolgt nicht.
- § 11 der Satzung wird wie folgt geändert:
Der Anschluss an die Fernwärmeanlagen ist vom Verpflichteten bei der Gemeinde Pinnow über das Amt Crivitz zu beantragen. Bei Neubauten kann der Antrag mit dem Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden. Ein Antrag kann nach dem 30.04.2031 nicht mehr gestellt werden.
Artikel II
Die 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen aus dem Fernwärmeausstieg können aus heutiger Sicht aus den Rücklagen des Eigenbetriebs, die zum Stand 31.12.2024 321.000 EUR betragen, und aus den Entgelten der Nutzer gedeckt werden. Als Kosten werden u.a. erwartet (Schätzung):
- Rückbau des Heizhauses (100.000 EUR)
- Rechtsstreitigkeiten (20.000 EUR)
- Bauliche Anpassungen am Leitungsnetz für Teilstillegungen (50.000 EUR)
- Einzellösungen für Restnutzer (25.000 EUR)
Kosten, die eventuell nicht aus den Einnahmen und dem Vermögen des Eigenbetriebs gedeckt werden können, sind durch die Gemeinde zu decken. Die Höhe kann derzeit nicht beziffert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,4 kB
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