Beschlussvorlage - BV Pin GV 0974/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt: Nach über 30 Jahren Betrieb hat die Fernwärmeversorgung das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht. Das Netz ist technisch überaltert und weist Wärmeverluste von über 35 % auf. Aufgrund der abnehmenden Anschlussdichte und des hohen Fixkostenanteils ist ein dauerhafter Betrieb wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Zahl der angeschlossenen Haushalte ist von ursprünglich rund 213 auf derzeit 148 Nutzer gesunken – Tendenz weiter abnehmend.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen technischen Möglichkeiten ist es wirtschaftlich und ökologisch geboten, die Fernwärmeversorgung so bald wie möglich einzustellen. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist für die Einstellung ein Übergangszeitraum von mindestens 5 Jahren zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des Abschlusses der Heizperiode ist frühestens eine Einstellung zum 30.4.2031 möglich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt in ihrer Sitzung am 25.11.2025 die öffentliche Einrichtung zur Fernwärmeversorgung zum 30.04.2031 einzustellen. Dem Leiter des Eigenbetriebs wird die Aufgabe zur Vorbereitung der Einstellung der Fernwärmeversorgung zum 30.04.2031 übertragen und die Abwicklung der Anlage vorbereitet. Der Leiter des Eigenbetriebs informiert die Gemeindevertretung mindestens ein Mal im Quartal über den Stand der Abwicklung.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Die erwarteten finanziellen Auswirkungen aus dem Fernwärmeausstieg können aus heutiger Sicht aus den Rücklagen des Eigenbetriebs, die zum Stand 31.12.2024 321.000 EUR betragen, und aus den Entgelten der Nutzer gedeckt werden. Als Kosten werden u.a. erwartet (Schätzung):

 

  •                                                                                                                                                                                                                       Rückbau des Heizhauses (100.000 EUR)
  •                                                                                                                                                                                                                       Rechtsstreitigkeiten (20.000 EUR)
  •                                                                                                                                                                                                                       Bauliche Anpassungen am Leitungsnetz für Teilstillegungen (50.000 EUR)
  •                                                                                                                                                                                                                       Einzellösungen für Restnutzer (25.000 EUR)

 

Kosten, die eventuell nicht aus den Einnahmen und dem Vermögen des Eigenbetriebs gedeckt werden können, sind durch die Gemeinde zu decken. Die Höhe kann derzeit nicht beziffert werden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...