Beschlussvorlage - BV Pin GV 0972/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das o.g. Flurstück liegt ein Bauantrag zur Erweiterung des vorhandenen Wochenendhauses vor (sh. Anlage).

Geplant ist die Verlängerung des vorhandenen Wochenendhauses um 3,5 m nach hinten (Straße), um 2,5 m nach vorne (See) und der Anbau einer Gaube. Die Grundfläche beträgt nach Umbau ca. 56,4 m², die Dachneigung (Spitzdach) wird beibehalten. In unmittelbarer Umgebung befinden sich sowohl Wohnhäuser als auch Wochenendhäuser.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des sogenannten Wochenendhausgebietes Pinnow und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammennhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Dies ist vorliegend gegeben.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 06.12.2025 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid BV 250176 für den Umbau eines Wochenendhauses auf dem Flurstück 108/10 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

keine

 

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Anlagen

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