Beschlussvorlage - BV Pin GV 0955/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flurstück 126 haben einen Antrag auf Grundstückszufahrt gestellt. Als Zuwegung zu einem geplanten Stellplatz ist eine 2. Grundstückszufahrt geplant.

Die Eigentümer planen ein Tor auf dem eigenem Grundstück zu errichten. 

Eine Pflasterung der Fläche ist nicht vorgesehen, so dass auch keine baulichen Veränderungen auf dem Gemeindeland stattfinden. Der Grünstreifen vor der Einfahrt würde bestehen bleiben und müsste dann nur überfahren werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Antrag keine rechtlichen oder Verkehrsbezogenen Vorgaben entgegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Bürgermeister auf Ihrer Sitzung dem Antrag auf einer zweiten Grundstückszufahrt mit einer Breite von maximal 3,5 Metern, für das Grundstück in der Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flurstück 126 unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

 

1. Das Gemeindeland darf baulich nicht verändert werden.

2. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

3. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 Keine - Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

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Anlagen

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