Informationsvorlage - BV Pin GV 0948/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Um so schnell wie möglich die Steuerbescheide 2025 an die Bürger versenden zu können und somit die Liquidität der Gemeinde Pinnow sicher zu stellen, war es zwingend erforderlich einen Hebesatz zeitnah zu Beginn des Jahres 2025 zu beschließen. Dies wurde mit der am 28.01.2025 beschlossenen Hebesatzsatzung umgesetzt und beschieden. Zeitgleich wurde aber auch zugesichert, die Hebesätze aufgrund neuer Daten des Finanzamtes hinsichtlich der Aufkommensneutralität zu überprüfen.

Anhand aktueller Datenlage ergibt sich folgender Sachstand:

 

Steuerart

Einnahmen 2024

Gesamt aktuelle Grundsteuermessbeträge

(BMG für Berechnung Einnahmen)

aufgrund Beschluss vom 28.01.2025

nach derzeitigem

Stand aufkommensneutraler Hebesatz

Hebesatz

rechnerische Einnahmen in

Differenz* Einnahmen gegenüber 2025 in €

Grundsteuer A

6.729,38 €

2.536,86 €

233

5.910,88 €

- 818,50 €

265

Grundsteuer B

237.995,56 €

101.976,86 €

241

245.764,23 €

+ 7.768,67€

233

 

((*Differenz Einnahmen = (+) Mehreinnahmen gegen 2024 / (-) Mindereinnahmen gegenüber 2024))

 

Die Ergebnisse der Überprüfungen haben in erster Linie Informationscharakter, eine Anpassung der Hebesätze ist nicht zwingend erforderlich.

 

Sollte dennoch eine Anpassung des Hebesatzes gewünscht sein um somit die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:

 

1.)

Erhöhung des Hebesatzes

  • neuer Beschluss bis zum 30.06.2025 erforderlich
  • aufgrund der Ladungsfristen sind Sitzungstermine eventuell anzupassen

2.)

Senkung des Hebesatzes

  • neuer Beschluss im 2.Halbjahr 2025 möglich

 

 

 

 

 

 

 

In beiden Fällen erfolgt der Beschluss rückwirkend zum 01.01. diesen Kalenderjahres. Dies bedeutet, die bisher ergangenen Bescheide werden korrigiert.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Loading...