Informationsvorlage - BV Pin GV 0948/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung Überprüfung der Hebesätze hinsichtlich der Aufkommensneutralität
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Claus-Günther Clausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Anhörung
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24.06.2025
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Sachverhalt
Um so schnell wie möglich die Steuerbescheide 2025 an die Bürger versenden zu können und somit die Liquidität der Gemeinde Pinnow sicher zu stellen, war es zwingend erforderlich einen Hebesatz zeitnah zu Beginn des Jahres 2025 zu beschließen. Dies wurde mit der am 28.01.2025 beschlossenen Hebesatzsatzung umgesetzt und beschieden. Zeitgleich wurde aber auch zugesichert, die Hebesätze aufgrund neuer Daten des Finanzamtes hinsichtlich der Aufkommensneutralität zu überprüfen.
Anhand aktueller Datenlage ergibt sich folgender Sachstand:
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Steuerart |
Einnahmen 2024 |
Gesamt aktuelle Grundsteuermessbeträge (BMG für Berechnung Einnahmen) |
aufgrund Beschluss vom 28.01.2025 |
nach derzeitigem Stand aufkommensneutraler Hebesatz |
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Hebesatz |
rechnerische Einnahmen in |
Differenz* Einnahmen gegenüber 2025 in € |
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Grundsteuer A |
6.729,38 € |
2.536,86 € |
233 |
5.910,88 € |
- 818,50 € |
265 |
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Grundsteuer B |
237.995,56 € |
101.976,86 € |
241 |
245.764,23 € |
+ 7.768,67€ |
233 |
((*Differenz Einnahmen = (+) Mehreinnahmen gegen 2024 / (-) Mindereinnahmen gegenüber 2024))
Die Ergebnisse der Überprüfungen haben in erster Linie Informationscharakter, eine Anpassung der Hebesätze ist nicht zwingend erforderlich.
Sollte dennoch eine Anpassung des Hebesatzes gewünscht sein um somit die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:
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1.) |
Erhöhung des Hebesatzes |
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2.) |
Senkung des Hebesatzes |
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In beiden Fällen erfolgt der Beschluss rückwirkend zum 01.01. diesen Kalenderjahres. Dies bedeutet, die bisher ergangenen Bescheide werden korrigiert.
