Beschlussvorlage - BV Cri SV 235/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die 53. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 20.01.2016 beschlossen, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) eine Neufassung des Kapitels 6.5 Energie einschließlich der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen vorzunehmen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die gemäß § 9 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorgesehene erste Stufe der Beteiligung durchzuführen.

 

Im Internet ist der Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg während des Auslegungszeitraums unter http://www.raumordnung-mv.de sowie unter http://www.westmecklenburg-schwerin.de/ einsehbar.

 

Die erste Stufe der Beteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg findet vom 29.02.2016 – 30.05.2016 satt.

 

Im Bereich des Amtes Crivitz sind die Windeignungsgebiete Nr. 16/16 Plate West (292 ha), Nr. 17/16 Plate Ost (36 ha), Nr. 42/16 Kladrum (279 ha), Nr. 43/16 Severin (136 ha) und Nr. 44/16 Wessin (176 ha) geplant. Die neuen Eignungsgebiete sind in den Karten im Anhang dargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz beschließt im Rahmen der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung (Kapitel 6.5 Energie) des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg folgende/keine Stellungnahme abzugeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkung:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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