Beschlussvorlage - BV Pin GV 0933/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aktuell sind in der Freiwilligen Feuerwehr Pinnow zwei Gerätewarte für die Standorte in Godern und Pinnow tätig. Pro Gerätewart wird eine Aufwandsentschädigung von 50,00€ monatlich gezahlt. Aufgrund der beiden Standorte und des erhöhten Prüfaufwandes unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben beantragt die Wehrführung der FF Pinnow die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für zwei weitere ausgebildete Gerätewarte. Die beiden Gerätewarte nehmen die Funktion bereits seit Januar 2025 wahr.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Zahlung von Aufwandsentschädigung für zwei weitere Gerätewarte in der Freiwilligen Feuerwehr Pinnow rückwirkend ab dem 01.01.2025. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgelegt:

 

Funktion

Monatliche Aufwandsentschädigung

Gerätewart (Pinnow)

 

Gerätewart (Godern)

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind im Produktsachkonto 12600.5019 gedeckt.

 

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