Beschlussvorlage - BV Pin GV 0932/25
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Verbreiterung der Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/39
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Anhörung
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13.05.2025
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Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/39 hat einen Antrag auf Verbreiterung der vorhandenen Grundstückszufahrt auf 5 Meter beantragt um ein zügiges und praktikables befahren und verlassen des Grundstücks zu gewährleisten.
Die Erklärung ist schlüssig. Dem Nachbargrundstück wurde diese Verbreiterung bereits im Jahr 2023 eingeräumt. Folglich hat hier im Rahmen der Gleichbehandlung eine positive Bescheidung zu erfolgen.
Gemäß § 7 (5) der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow entscheidet der Bürgermeister über Grundstückszufahrten bis 5 Meter, im Einvernehmen mit der Verwaltung und nach vorheriger Anhörung des Bauaussschusses.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschus der Gemeinde Pinnow empfiehlt dem Bürgermeister die Zustimmung über den Antrag der Verbreiterung einer bestehenden Grundstückszufahrt auf 5 Meter für das Grundstück in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/39 unter folgenden Bedingungen zu erteilen.
1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers
2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
4. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
5. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
6. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
7. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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