Beschlussvorlage - BV Pin GV 0927/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Badeaufsicht am Goderner Strand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Bianca Fülöp
- Beteiligt:
- Bauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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25.03.2025
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Beschlussvorlage des Bürgermeisters Günter Tiroux
Sachverhalt
In den Badesaisonen 2023 und 2024 wurde durch die Gemeinde im Probelauf eine temporäre Badeaufsicht an der Badestelle am Strand Godern eingesetzt.
In beiden Jahren wurde der ASB-Wasserrettungsdienst beauftragt. Der Auftragszeitraum begann jeweils am ersten Montag der Sommerferien MV und endete am letzten Sonntag der Sommerferien in MV. In diesem Zeitraum erfolgte die temporäre Badeaufsicht täglich von 14.00 - 19.00Uhr durch mind. 1 Rettungsschwimmer des ASB. Der ASB wurde mit 6.300,- € pro Badesaison für die beauftragte temporäre Badeaufsicht vergütet.
Die Fortführung der temporären Badeaufsicht am Goderner Strand war in den vergangenen Jahren stetig wiederkehrender Diskussionspunkt. Der Bürgermeister regt für die Badesaison 2025 erneut zur Abstimmung über die Fortführung der temporären Badeaufsicht am Goderner Strand an.
Die rechtlichen Grundlagen haben sich in dieser Hinsicht nicht geändert, so dass sich aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht, vor dem Hintergrund des Ausbauzustandes der Badestelle, weiterhin keine direkte Veranlassung zur Beauftragung einer professionellen Badeaufsicht besteht.
Beschlussvorschlag
1) Die Gemeindevertretung beschließt keine professionelle Badeaufsicht am Strand durchzuführen.
2) Die Gemeindevertretung beschließt, für die Badesaison 2025 eine temporäre Badeaufsicht über externe Dritte an 42 Tagen in der Zeit von 14.00 - 19.00Uhr zu stellen. Die Erfahrungen hieraus werden zum Jahresende 2025 ausgewertet und über eine temporäre Badeaufsicht für die Badesaison 2026 muss bis spätestens März 2026 in der Gemeindevertretung entschieden werden.
