Beschlussvorlage - BV Pin GV 0919/25

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Beratungsfolge

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Auf o.g. Flurstück ist der Anbau eines Balkons mit Treppe an das vorhandenen Wohnhaus geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich in einer Splittersiedlung im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall. 

Es handelt sich vorliegend um einen untergeordneten Anbau an eine genehmigte Hauptnutzung.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 27.03.2025 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauvorbescheid BV 240157 für den Anbau eines Balkons mit Treppe auf dem Flst. 297 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

 

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