Beschlussvorlage - BV Pin GV 0915/25
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Grundstückszufahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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18.02.2025
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Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 118/40 hat einen Antrag auf eine 6 Meter breite Grundstückszufahrt gestellt. Hier soll ein Einfamilienhaus entstehen.
Auf Grund angemeldeter Bedenken des Bürgermeisters bezüglich der Nähe zur Einfahrt des EDEKA-Marktes wurde eine Stellungnahme bei der Verkehrsbehörde des Landkreises angefordert.
Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass es keine Bedenken aus Sicht der Verkehrsbehörde gibt.
Durch die Verwaltung wurde der Antrag auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V geprüft. Aus Sicht der Verwaltung, sowie der Verkehrsbehörde ist lediglich die Breite von 6 Metern bedenklich. Dem Antragssteller sollte angeboten werden eine Zufahrt mit einer Breite von 4 Metern (Breite an Straßenkante) herstellen zu dürfen.
Weitere bedenken bestehen aus Sicht der Verwaltung nicht. Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag mit einer Breite von 4 Metern zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow beschließt auf der Sitzung dem Antrag auf Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 118/40 mit einer Breite von 4 m (Breite Straßenkante) unter folgenden Auflagen zuzustimmen.
1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers
2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
4. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
6. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
7. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
8. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
