Beschlussvorlage - BV LaB GV 0275/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zurzeit suchen viele bundesweit agierende Investoren nach Flächen, um darauf Photovoltaikanlagen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.

 

Dem Amt liegt ein Antrag der Solar Provider Group auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung einer Agri-Photovoltaik-Anlage (sh.  Anlage) vor. 

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen (PVA) kann nur über ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden, welches die Gemeinde betreibt. Hier hat die Gemeinde die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PVA errichtet wurden.

 

Die erste Frage besteht demzufolge darin, ob die Gemeinde generell Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet haben möchte. Dies kann die Gemeinde frei entscheiden.

Eine Pflicht, Flächen auszuweisen, besteht nicht.

 

Wenn die erste Frage mit ja beantwortet wird, ist die zweite Frage, wo im Gemeindegebiet die Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Jede durchgeführte Planung hat Vorbildwirkung für die weiteren Antragstellungen und schränkt die zukünftige Entscheidungsfreiheit der Gemeinde ein. 

 

Da mit Sicherheit nicht alle Freiflächen im Gemeindegebiet gleichermaßen mit PVA bebaut werden sollen, muss die Gemeinde sich die Frage beantworten, welche Flächen sie zur Verfügung stellen möchte. Dazu ist es erforderlich, Kriterien zu benennen, z.B. Abstände zu Siedlungen, nur auf Ackerflächen mit geringem Ertragspotential, nicht in naturschutzrechtlich geschützten Bereichen etc.

 

Die Gemeinde sollte für die Ausweisung von PVA-Flächen Kriterien benennen, die ihr wichtig sind. Aus diesen wird in einer Beschlussvorlage eine Karte vorbereitet, welche die mit PVA bebaubaren Flächen darstellt.

Diese Flächen werden dann letztlich in den Flächennutzungsplan der Gemeinde eingearbeitet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet nicht zuzulassen.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen und beauftragt das Amt, mit der Gemeinde Langen Brütz Kriterien zu erarbeiten, mit denen die geeigneten Flächen herausgearbeitet werden. Diese Eignungsflächen für PVA werden in den Flächennutzungsplan der Gemeinde eingearbeitet.

 

Folgende Kriterien zur Ableitung der Eignungsgebiete für PVA sind der Gemeinde dabei wichtig: ……  

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erwägung von Einnahmen als Gewerbesteuern ist zur Entscheidung dabei nicht maßgebend, da es allein in den Verantwortungsbereich des Betreibers fällt, ob überhaupt Steuern im Rahmen des Betriebs der PVA anfallen. Es können Betriebsmodelle gewählt werden, in denen keine Steuern anfallen.

 

 

 

 

 

 

 

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