Beschlussvorlage - BV LaB GV 0274/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 240905
Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen
Gemarkung Langen Brütz, Flur 1, Flst. 43/4 (Kleefelder Straße in Langen Brütz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2025
|
Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Langen Brütz und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 07.01.2025 erforderlich. Da bis dahin kein Beschluss durch die Gemeindevertretung mehr möglich ist, ist das gemeindliche Einvernehmen bereits im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister erteilt worden (sh. Anlage).
Diese Eilentscheidung ist durch die Gemeinde Langen Brütz nunmehr zu bestätigen.
