Beschlussvorlage - BV Pin GV 0903/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt im Beschlusswege der Gemeindevertretung. Der Feststellung kommt eine Bestätigung des aufgestellten Jahresabschlusses als verbindlicher Abschluss des Rechnungswesens des jeweiligen Haushaltsjahres zu.

Unmittelbar im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses, aber als gesonderter Beschlusspunkt zu behandeln und dementsprechend auch getrennt abzustimmen, steht die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2020 einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 20.11.2024, den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss den Bürgermeister zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 60 Abs. 5 S. 1 KV M-V.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 631.915,70 EUR

Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag, welcher sich dadurch auf 2.885.160,96 EUR erhöht.

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Anlagen

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