Beschlussvorlage - BV Pin GV 0895/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für o.g. Flurstücke liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Garagen-und Abstellraumgebäudes vor (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 30.12.2024 erforderlich.

   

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240906  für den Neubau eines Garagen-und Abstellraumgebäudes auf den Flst. 52, 53/1 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

Hinweis:

Die Zufahrt zum Grundstück ist bei der Gemeinde gesondert zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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