Beschlussvorlage - BV LaB GV 0272/24
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Beschlusses 0267/24 vom 10.09.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Iris Lenk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Langen Brütz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2024 den Beschluss gefasst, die Hauptsatzung um den § 4a Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung zu ergänzen.
Gemäß § 29a Abs.1 der Kommunalverfassung M-V können Mitglieder der Gemeindevertretung an der Sitzung der Gemeindevertretung mittels Bild- und Tonübertragung teilnehmen, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt.
Gleichzeitig hat die Gemeinde gemäß § 29a Abs. 2 Kommunalverfassung M-V durch geeignete technische Maßnahmen am Sitzungsort sicherzustellen, dass sich sowohl die am Sitzungsort anwesenden als auch die mittels Bild- und Tonübertragung teilnehmenden Mitglieder gegenseitig gleichzeitig visuell und akustisch wahrnehmen können. Über die dafür notwendige Videokonferenztechnik verfügt die Gemeinde bisher nicht.
Die Mitarbeitenden des Sachgebietes EDV haben bisher noch keine Ortsbesichtigung des Sitzungsraumes vornehmen können. Schätzen jedoch die Kosten für die Anschaffung der Videokonferenztechnik und deren Einrichtung auf ca. 7.800 €. Dies Kosten sind nicht im Haushalt eingeplant. Ein Breitbandanschluss ist beantragt, aber noch nicht verfügbar.
Es wird daher empfohlen, den Beschluss Nr. 0267/24 vom 10.09.2024 aufzuheben.
