Beschlussvorlage - BV LaB GV 0271/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow" vom 15.12.2021 berücksichtigte den Ausgleich von Unterdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum 2018 - 2021. Die 1. Änderung der Satzung gilt für den Kalkulationszeitraum 2022 bis einschließlich 2024. Die hier angefallene Unterdeckung i.H.v. 4,88 € wird im neuen Kalkulationszeitraum 2025-2027 ausgeglichen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung einschließlich der dazugehörigen Kalkulation anzunehmen. Der aktualisierte Gebührensatz beträgt 17,119 €/ha jährlich für die Beitragsjahre 2025 bis einschließlich 2027.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushalt der Gemeinde Langen Brütz ergibt sich auf Grundlage der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für das Produkt 55200, Sachkonto 4322 9001 von 2025-2027 eine jährliche theoretische Einnahme i.H.v. 23.248,06 €.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...