Beschlussvorlage - BV Pin GV 0881/24-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen zum B-Plan Nr. 22 "Erweiterung Wohngebiet Am Kiessee" der Gemeinde Pinnow und zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat am 31.01.2024 den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 22 "Erweiterung Wohngebiet Am Kiessee" sowie zur dazugehörigen 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow gefasst. Die erforderlichen Planungsleistungen müssen ausgeschrieben werden.
Die Erarbeitung des B-Plans Nr. 22 und der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans erfolgt im zweistufigen Verfahren, somit sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach dem § 19 Absatz 1 der HOAI 2021 zu erarbeiten (Vorentwurf, Entwurf, Plan zur Beschlussfassung), deren konkreter Leistungsumfang in Anlage 3 der HOAI 2021 geregelt ist.
Darüber hinaus sind verfahrensbegleitende Leistungen nach Anlage 9 der HOAI 2021 zu erbringen (Umweltbericht, Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen, Teilnahme an Sitzungen etc.)
Zur Beauftragung wird ein Planungsvertrag über die zu erbringenden Leistungen geschlossen. Die Beauftragung erfolgt für die Gesamtleistung. Sollte die Planung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aufgegeben werden müssen, wird vertraglich vereinbart, dass nur die erbrachten Leistungen vergütet werden.
Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V ist die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V. Der wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.
Im Bauausschuss am 15.09.2024 wurde über den zurückgestellten Beschluss beraten und die Empfehlung zur Einleitung des Vergabeverfahrens gegeben. Der Bauausschuss empfiehlt, dass die Beauftragung zum B-Plan Nr. 22 stufenweise erfolgen sollte.
Beschlussvorschlag
Beschluss zum Vergabeverfahren 3. Änderung F-Plan Pinnow
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die städtebaulichen Planungsleistungen zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow.
Leistungsumfang: Leistungsphasen 1 - 3 nach § 18 Absatz 1 der HOAI 2021 (Leistungsumfang Anlage 2 der HOAI 2021)
einschließlich verfahrensbegleitender Leistungen (Anlage 9 der HOAI 2021)
2. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages erfolgt gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V durch das Amt Crivitz (Vergabestelle) als ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.
3. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden mit der Unterzeichnung des Planungsvertrags beauftragt .
Beschluss zum Vergabeverfahren B-Plan Nr. 22 "Erweiterung Wohngebiet Am Kiessee"
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die städtebaulichen Planungsleistungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Erweiterung Wohngebiet Am Kiessee“.
Leistungsumfang: Leistungsphasen 1 - 3 nach § 19 Absatz 1 der HOAI 2021 (Leistungsumfang Anlage 3 der HOAI 2021)
einschließlich verfahrensbegleitender Leistungen (Anlage 9 der HOAI 2021)
2. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages erfolgt gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V durch das Amt Crivitz (Vergabestelle) als ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.
3. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden mit der Unterzeichnung des Planungsvertrags beauftragt .
