Beschlussvorlage - BV Pin GV 0890/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken wird der Anbau eines Wintergartens an einem Einfamilienhaus beantragt (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Der beantragte Anbau erfordert Abstandsflächen gemäß § 6 Abs. 1 LBauO M-V, die sich auf das Nachbarflurstück (Straße zum Petersberg) erstrecken. Eigentümer der öffentlichen Straße ist die Gemeinde Pinnow. Gemäß § 6 (2) LBauO M-V müssen Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. 

Das ist vorliegend der Fall.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 06.11.2024 erforderlich.

   

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240766  für den Anbau eines Wintergartens an einem Einfamilienhaus auf den Flst. 69/5, 69/6, 69/7, 70/1 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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