Beschlussvorlage - BV Cri SV 1847/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Crivitz hat für das Haushaltsjahr mit Schreiben vom 01.07.2024 finanzielle Mittel in Höhe von 42.854,62 € nach § 10 a Abs. 2 FAG M-V i.V. m. § 2 der Satzung des Landkreises Ludwigslust – Parchim zur Umsetzung des § 10 a FAG M-V erhalten. Die pauschale Zuwendung gem. § 10 a Abs. 2 S. 2 FAG M-V ist zweckgebunden und für Kleinvorhaben vorgesehen und zur Erfüllung von Aufgaben als Schulträger einzusetzen. Die zugewiesenen Mittel sind für Investitionen und Investitionsmaßnahmen einzusetzen. Zuwendungsbeträge können auch für Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Ein Einsatz der Mittel kommt nur für Maßnahmen in Betracht, bei der mindestens in gleicher Höhe eigene finanzielle Mittel des Schulträgers eingesetzt werden.

 

Die Mittel standen erst nach Haushaltsbeschluss der Stadt Crivitz zur Verfügung, somit muss über deren Verwendung gesondert beschlossen werden.

 

Die Verwaltung schlägt zur Verwendung der Mittel folgendes vor:

Da die IT-Ertüchtigung der Regionalen Schule Crivitz abgeschlossen ist, sollte die Schule in gleichem Maße wie die Grundschule mit digitalen Tafeln ausgestattet werden um einen zeitgemäßen Unterricht zu gewährleisten. Hierzu ist es erforderlich 15 Klassenräume mit digitalen Tafel auszustatten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr in Höhe von 42.854,62 € nach § 10 a Abs. 2 FAG M-V i.V. m. § 2 der Satzung des Landkreises Ludwigslust – Parchim zur Umsetzung des § 10 a FAG M-V für die Ausstattung der Regionalen Schule Crivitz, Straße der Freundschaft 19 a, 19089 Crivitz zu verwenden.

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Finanzielle Auswirkungen

42.854,62 € sind im Produkt 21500.5231 vorhanden

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