Beschlussvorlage - BV Pin GV 0884/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Ersatzneubau eines Wochenendhauses und der Neubau einer Garage geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend nicht der Fall.

 

Die Grundfläche des Wochenendhauses beträgt ca. 60 m², die Dachneigung beträgt 32,5°. Die Grundfläche des Carports als Nebenanlage zur Hauptnutzung beträgt 30 m².

 

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 26.10.2024 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240447 für den Ersatzneubau eines Wochenendhauses und den Neubau einer Garage auf dem Flst. 150/5 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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