Beschlussvorlage - BV Pin GV 0884/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 240447
Ersatzneubau Wochenendhaus, Neubau Carport
Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flst. 150/5 (Am See 47 in Pinnow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.09.2024
|
Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück sind der Ersatzneubau eines Wochenendhauses und der Neubau einer Garage geplant (sh. Anlage).
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend nicht der Fall.
Die Grundfläche des Wochenendhauses beträgt ca. 60 m², die Dachneigung beträgt 32,5°. Die Grundfläche des Carports als Nebenanlage zur Hauptnutzung beträgt 30 m².
Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 26.10.2024 erforderlich.
