Beschlussvorlage - BV Pin GV 0883/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses geplant. 

Es liegt eine Baugenehmigung vom Mai 2023 vor. Nunmehr wird eine Änderung der Baugenehmigung beantragt (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall. 

Gem. § 36 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen bis zum 28.10.2024 erforderlich.  

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag BA 230251 für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses  (Änderung) auf dem Flst. 6/7 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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