Beschlussvorlage - BV LaB GV 0246/24-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Durch den Gemeindevertreter Herrn Gunnar Weinke wurde gemäß § 29 Abs. 1 KV M-V i. V. m. § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Langen Brütz der Antrag  zur "Anpassung der Teilschließung der Fläche der Baumgrabstellen (Waldgrabstelle) gemäß § 15 der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Langen Brütz über das Friedhofs- und Bestattungswesen" (siehe Antrag in der Anlage) gestellt.

 

Von Amtswegen wird empfohlen die geltenden Regelungen auf dem Waldfriedhof Kritzow nicht anzupassen, weil diese Änderung  mehrere, unter anderem auch finanzielle Auswirkungen bzw. Konsequenzen für die Gemeinde auslösen würde. 

Diese sind:

       1. Wiederherstellung der Verkehrssicherheitspflicht auf dem gesamten Friedhofsgelände 

           Demzufolge entstehen erhebliche Kosten, die z.Z. nicht

           abschätzbar sind und nur durch eine fachgerechte Baumkontrolle mit entsprechendem Gutachten und in dessen Folge eine

           Einholung von Angeboten erfordert, um diese zu ermitteln. 

       2. Aufhebung der teilweisen Friedhofssperrung mit Beschluss

       3. Überarbeitung der Gebührensatzung Friedhof Kritzow 

           Die Überarbeitung ist erforderlich wegen der zwingenden Kostendeckung, mit der Folge von vermutlich enorm steigenden

           Gebühren.

           (Kosten für die Baumpflege und Verkehrssicherung sind gegenüber der Anzahl der Beisetzungen  unverhältnismäßig/3-4 

           Beisetzungen im Jahr) Des weiteren wird die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufgrund

           der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Langen Brütz ggf. eine Überarbeitung der  Friedhofsgebührensatzung für

           den Waldfriedhof in Kritzow fordern. Somit wäre eine Überarbeitung der Gebührensatzung unumgänglich. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Anpassung der Teilschließung der Fläche der Baumgrabstellen (Waldgrabstelle) gemäß § 15 der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Langen Brütz über das Friedhofs- und Bestattungswesen" nicht vorzunehmen. 

   

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...