Beschlussvorlage - BV LaB GV 0246/24-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Anpassung der Teilerschließung der Fläche der Baumgrabstellen auf dem Waldfriedhof Kritzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stefanie Dzewas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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10.09.2024
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Sachverhalt
Durch den Gemeindevertreter Herrn Gunnar Weinke wurde gemäß § 29 Abs. 1 KV M-V i. V. m. § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Langen Brütz der Antrag zur "Anpassung der Teilschließung der Fläche der Baumgrabstellen (Waldgrabstelle) gemäß § 15 der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Langen Brütz über das Friedhofs- und Bestattungswesen" (siehe Antrag in der Anlage) gestellt.
Von Amtswegen wird empfohlen die geltenden Regelungen auf dem Waldfriedhof Kritzow nicht anzupassen, weil diese Änderung mehrere, unter anderem auch finanzielle Auswirkungen bzw. Konsequenzen für die Gemeinde auslösen würde.
Diese sind:
1. Wiederherstellung der Verkehrssicherheitspflicht auf dem gesamten Friedhofsgelände
Demzufolge entstehen erhebliche Kosten, die z.Z. nicht
abschätzbar sind und nur durch eine fachgerechte Baumkontrolle mit entsprechendem Gutachten und in dessen Folge eine
Einholung von Angeboten erfordert, um diese zu ermitteln.
2. Aufhebung der teilweisen Friedhofssperrung mit Beschluss
3. Überarbeitung der Gebührensatzung Friedhof Kritzow
Die Überarbeitung ist erforderlich wegen der zwingenden Kostendeckung, mit der Folge von vermutlich enorm steigenden
Gebühren.
(Kosten für die Baumpflege und Verkehrssicherung sind gegenüber der Anzahl der Beisetzungen unverhältnismäßig/3-4
Beisetzungen im Jahr) Des weiteren wird die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufgrund
der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Langen Brütz ggf. eine Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung für
den Waldfriedhof in Kritzow fordern. Somit wäre eine Überarbeitung der Gebührensatzung unumgänglich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Anpassung der Teilschließung der Fläche der Baumgrabstellen (Waldgrabstelle) gemäß § 15 der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Langen Brütz über das Friedhofs- und Bestattungswesen" nicht vorzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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133,8 kB
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2
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öffentlich
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280,2 kB
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