Beschlussvorlage - BV LaB GV 0245/24-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Gemeindevertreter Herrn Gunnar Weinke wurde gemäß § 29 Abs. 1KV M-V i. V. m. § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Langen Brütz der Antrag  zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Langen Brütz (siehe Antrag in der  Anlage)  gestellt. 

 

Von Amtswegen wird empfohlen, die Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Langen Brütz nicht wie im Antrag formuliert, zu ändern, weil das Bestimmtheitsgebot für satzungsrechtliche Regellungen nicht eingehalten wird.

 

Aus diesem Grund wird empfohlen die Satzung auf die aktuelle Rechtsprechung anzupassen und vollständig zu überarbeiten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Straßenreinigungssatzung auf die aktuelle Rechtsprechung anzupassen und vollständig zu überarbeiten. 

Die Verwaltung wird aufgefordert schnellstmöglich einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

keine

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Anlagen

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