Beschlussvorlage - BV LaB GV 0269/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Langen Brütz hat in ihrer Sitzung am 05.06.2024 mit Beschluss-Nr. 0246/24 beschlossen, die Baumgrabstelle um Baum Nr. 4 zu erweitern. Gegen diesen Beschluss hat die Amtsvorsteherin mit Schreiben vom 18.06.2024 gemäß § 142 Abs.5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) i.V.m. § 137 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 33 Abs. 1 KV M-V Widerspruch erhoben. Der Widerspruch liegt darin begründet, dass sich auf den erweiterten Grundstücken Bäume befinden, die durch Alter und Krankheit in ihrer Standfestigkeit stark beeinträchtigt sind. Des Weiteren wurde ein nicht unerheblicher Totholzanteil festgestellt. Damit kann eine Gefahr für die Individualrechtsgüter der Einzelnen bei Umsetzung des Beschlusses im Rahmen der §§ 13, 16 SOG M-V nicht ausgeschlossen werden.

Gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung und löst die Pflicht der Gemeindevertretung aus, sich erneut mit der Angelegenheit zu befassen und neu über sie zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt, dass der Widerspruch der Amtsvorsteherin berechtigt ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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