Beschlussvorlage - BV LaB GV 0244/24
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschluss 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeiter:
- Michael Rachau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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10.09.2024
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Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 S. 1 KV M-V den Jahresabschluss 2022 festgestellt. Nach § 60 Abs. 5 S. 2 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Wird der Beschluss verweigert oder mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe dafür anzugeben (§ 60 Abs. 5 S. 3 KV M-V).
