Beschlussvorlage - BV LaB GV 0241/24

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Beratungsfolge

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Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt im Beschlusswege der Gemeindevertretung. Der Feststellung kommt eine Bestätigung des aufgestellten Jahresabschlusses als verbindlicher Abschluss des Rechnungswesens des jeweiligen Haushaltsjahres zu.

Unmittelbar im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses, aber als gesonderter Beschlusspunkt zu behandeln und dementsprechend auch getrennt abzustimmen, steht die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 23.04.2024, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss den Bürgermeister zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie den hierzu ergangenen abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis.


Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 60 Abs. 5 S. 1 KV M-V.

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Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 78.059,59 EUR
Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag, welcher sich dadurch auf 507.162,50 EUR erhöht.

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Anlagen

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