Informationsvorlage - IV LaB GV 0256/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das an Lebensjahren älteste Mitglied eröffnet die konstituierende Sitzung.

 

Er/Sie eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

 

Es wird festgestellt, ob die Einladung jedem Mitglied ordnungsgemäß zugegangen ist.

Die schriftlichen Einladungen an die Gemeindevertretung zu den Tagungen der Gemeindevertretung haben spätestens 7 Tage vor der Sitzung zu erfolgen.

Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder zur Sitzung anwesend sind. Die neue Gemeindevertretung besteht aus 7 Gemeindevertretern. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

- keine Beschlussvorlage

 

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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